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Nach mehr als 13 Jahren hat die EU ihre Fluggastrechtereform beschlossen. Wer vor allem profitiert – und wo manchen Kunden eine Verschlechterung droht.
Entschädigung: Drei-Stunden-Grenze bleibt
Passagiere haben dann neun Monate Zeit, die Entschädigung zu beantragen. Die Airline muss daraufhin innerhalb von 30 Kalendertagen auszahlen oder schriftlich begründen, warum sie im jeweiligen Fall keine Entschädigung leistet.
Neue Rechte für Familien
Verpflegung, Unterkunft, Umbuchung
Bei längeren Wartezeiten am Flughafen werden die Ansprüche auf Versorgung klarer geregelt: Nach zwei Stunden haben Passagiere Anspruch auf Erfrischungen, nach drei Stunden auf eine Mahlzeit, danach jeweils nach weiteren fünf Stunden auf eine weitere Mahlzeit – maximal drei pro Tag.
Auswärtiges Amt REISEWARNUNGEN
https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/10-2-8reisewarnungen
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